Satzung (KELI)

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Satzung der Esperanto-Liga für Christen in Deutschland e.V.

auf der Grundlage der ersten Fassung vom 18.08.1958, zuletzt geändert durch den Beschluss vom 11.6.2011

§ 1: Name
Der Verein heißt: "Esperanto-Liga für Christen in Deutschland e.V." (Esperanto-Ligo por Kristanoj en Germanio). Er ist die Deutsche Abteilung des "Internationalen christlichen Esperanto-Bundes" (Kristana Esperantista Ligo Internacia).

§ 2: Zweck
1. Der Verein hat zum Ziel, Christen aus Deutschland mit Mitchristen aus aller Welt zu verbinden und miteinander ins ökumenische Gespräch zu bringen. Er bedient sich der internationalen Sprache Esperanto, weil sie wesentlich schneller zu erlernen ist als andere Sprachen und außerdem als neutrales Kommunikationsmittel fungiert, das niemanden in eine Vorteilsposition setzt.
2. Der Verein macht auf die Möglichkeiten internationaler ökumenischer Kontakte und konfessionsübergreifender Verständigung durch die internationale Sprache Esperanto im Bereich der christlichen Kirchen in Deutschland aufmerksam.
3. Der Verein will die E i n e Kirche Jesu Christi auf Erden sichtbar machen und für sie missionieren, insbesondere auch dadurch, dass er
a) für Toleranz zwischen Konfessionen und Rassen und für Freiheit des Gewissens und des christlichen Gottesdienstes eintritt,
b) die früheren Versuche und die jetzigen Möglichkeiten erforscht, der Einen Kirche Jesu Christi durch eine neutrale internationale Plansprache zu dienen,
c) die Wissenschaften der Interlinguistik und Esperantologie fördert und die christliche Esperanto-Terminologie empirisch und schematisch fortbildet,
d) aus dem Lateinischen und Deutschen Bekenntnisschriften, Liturgien, Gebete und Kirchengesänge in Esperanto übersetzt und überträgt,
e) ökumenische Gottesdienste in Esperanto vorbereitet und selbst hält,
f) Deutsche oder Esperantisten auch durch die gemeinsame Sprache als Geschwister in Christo in wirklicher Fühlung miteinander vereinigt und in christlicher Gemeinschaft, Toleranz und Hilfe übt,
g) andere ökumenische Organisationen studiert,
h) für die Anwendung des neutralen Esperanto in die internationalen Beziehungen und Tätigkeiten evangelischer Landes- und Freikirchen, Gemeinschaften und Organisationen eintritt,
i) den Gedanken der Völkerverständigung und der Menschheitsgesinnung vertritt und durch eine neutrale internationale Plansprache stärkt.
j) regelmäßig auf den Deutschen Evangelischen Kirchentagen sowie den Ökumenischen Kirchentagen Informationsstände über die Aktivitäten des Vereins und über Esperanto organisiert.
4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar religiöse und gemeinnützige, kirchliche und wissenschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Jeder wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.

§ 3: Sitz und Rechtsfähigkeit
Der Verein hat seinen Sitz in Delmenhorst und ist in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht in Delmenhorst eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4: Basis und Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Ziele und den Zweck des Vereins unterstützt. Die Mitgliedschaft ist nicht an ein evangelisches Bekenntnis oder an die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche gebunden.

§ 5: Beitrag
I) Die Mitglieder haben den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag zu leisten, und zwar jeweils bis Ende März mindestens zur Hälfte.
II) Daneben gibt es die Möglichkeit, gegen die einmalige Zahlung des 20-fachen Jahresbeitrages die lebenslange Mitgliedschaft zu erwerben.

§ 6: Verwendung der Mittel
Die Einnahmen des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Den Mitgliedern stehen keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen oder dessen Erträgnisse zu; auch soweit sie für den Verein tätig sind, erhalten sie kein Entgelt, sondern nur Ersatz der notwendigen und nachgewiesenen baren Auslagen. Dem Vorstand und den Mitgliedern dürfen keine Vorteile zugewendet werden. Es darf auch keine vereinsfremde Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7: Beendigung der Mitgliedschaft
Der Austritt ist jederzeit ohne Kündigungsfrist möglich. Wer trotz zweimaliger formloser Erinnerung seinen Beitrag nicht jeweils bis Ende Juli gezahlt hat, scheidet von selbst aus.

§ 8: Organe
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 9: Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, die folgende Ämter übernehmen: Vorsitzender, Schriftführer und Kassenwart. Dabei ist es möglich, zwei der drei Ämter in Personalunion auszuüben. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder vertreten; jeder ist allein zeichnungsberechtigt. Dem Verein gegenüber sind die Vorstandsmitglieder an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Die Vertretungsbefugnisse sind nach außen unbeschränkt.

§ 10: Mitgliederversammlung
Der Vorstand soll jährlich die Mitgliederversammlung mindestens 14 Tage vorher durch Bekanntmachung im eigenen Mitteilungsblatt einberufen. Die Ausübung des Stimmrechts kann ein abwesendes Mitglied schriftlich einem anderen Mitglied übertragen. Die Beschlüsse sind niederzuschreiben und von den Sekretären oder von einem Sekretär und einem Mitglied zu unterzeichnen und im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.

§ 11: Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung soll mindestens ein Mitglied zur jährlichen Rechnungs- und Kassenprüfung bestellen.

§ 12: Beendigung des Vereins
1. Bei Wegfall des bisherigen Vereinszweckes, bei Entzug der Rechtsfähigkeit oder bei Auflösung des Vereins fällt das nach Abdeckung der Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsvermögen an den Internationalen Christlichen Esperanto-Bund ( Kristana Esperantista Ligo Internacia ), sofern der Verein zu diesem Zeitpunkt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt ist. Es ist ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden. 2. Sollte der Internationale Christliche Esperanto-Bund ( Kristana Esperantista Ligo Internacia ) bei Auflösung des Vereins nicht mehr existieren oder nicht als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sein, fällt das verbleibende Vermögen des Vereins an den Deutschen Esperanto-Bund e. V. Es ist ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden. 3. Sollte auch der Deutsche Esperanto-Bund e. V. bei Auflösung des Vereins nicht mehr existieren oder nicht mehr als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sein, ist das verbleibende Vereinsvermögen für Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden. In diesem Fall dürfen Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

§ 13: Ergänzung
1. Soweit die Satzung keine ausdrückliche Regelung getroffen hat, greifen die §§ 21 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuches Platz. 2. Alle in dieser Satzung vorkommenden Personenbezeichnungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

Münster, Haus Mariengrund, den 11.06.2011

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