Esperanto-Stiftungen / Esperanto-fondaĵoj |
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| Versio en Esperanto |
| Herkunftspfad: Esperanto in Deutschland >> Deutscher Esperanto-Bund >> Stiftungen |
Die im Folgenden aufgeführten Stiftungen sind selbständig und gehören nicht zum Deutschen Esperanto-Bund. Sie haben aber gemeinsam, dass sie von Esperanto-Freunden gegründet wurden und geleitet werden. Die Zielsetzungen der Stiftungen sind verschieden und fördern nur teilweise die Verbreitung des Esperanto. Sie dienen z.T. auch anderen gemeinnützigen Zielen mit Hilfe des Esperanto und der Esperanto-Freunde.
finanzielle Unterstützung der Geschäftstelle des Deutschen Esperanto-Bundes
zuständiges Vorstandsmitglied: Dr. Rudolf Fischer
finanzielle Unterstützung bedürftiger Familien zur Teilnahme
an den Esperanto-Veranstaltungen des Deutschen Esperanto-Bundes, insbesondere
der alljährlichen
Internationalen Familien-Ferienwoche (PSI)
zuständiges Vorstandsmitglied: Hedwig Fischer
"Familien", d.h. (mind.) 2 Teilnehmer (darunter mind. 1 Kind oder Jugendlicher) aus verschiedenen Generationen (also auch Oma/Enkel, Tante/Neffe); ferner auch solche, die nicht verwandt sind (Nachbar, Freund der Familie, Lehrer, ...), Hauptsache, der Erwachsene kümmert sich um das Kind/den Jugendlichen
Esperanto: Die Geförderten müssen entweder Esperanto schon sprechen oder es beim PSI lernen wollen. Bei Ausländern muss eine Empfehlung des zuständigen Esperanto-Verbandes vorgelegt werden.
Bedürftigkeit: Es sollen solche Familien gefördert werden, die sich sonst das PSI nicht leisten könnten.
Eigenanteil: Der Zuschuss wird von Fall zu Fall festgelegt. In jedem Fall sind die Fahrtkosten und ein Taschengeld selbst zu tragen.
Mitgliedschaft: Wer in Deutschland wohnt, muss ordentliches Mitglied des Deutschen Esperanto-Bundes sein (z.B. Familientarif).
Es kann auch die Teilnahme an anderen Veranstaltungen des Deutschen Esperanto-Bundes gefördert werden, z.B. am Deutschen Esperanto-Kongress.
Die genauen Bedingungen werden im Einzelfall mit den Betroffenen festgelegt. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht. Jeder Antrag kann auch ohne Begründung abgelehnt werden.
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Rudolf.Fischer |
2010-09-28 |