des Landesverbandes Niedersachsen im Deutschen Esperanto-Bund Esperanto-Ligo Malsupra-Saksio (EMAS)
Landesverband Niedersachsen im Deutschen Esperanto-Bund (Esperanto-Ligo de Malsupra Saksio: EMAS). Er ist eine Mitgliedsvereinigung des Deutschen Esperanto-Bundes (D.E.B.).
2.1 Der Landesverband Niedersachsen verfolgt und unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Ziele des Deutschen Esperanto-Bundes, insbesondere die Völkerverständigung und die Förderung internationaler Gesinnung. Er will mit seiner Tätigkeit zu interkulturellem Lernen ermutigen und so zur Bildung und Entwicklung eines Bewusstseins weltweiter Verständigung und Verbundenheit beitragen. Diese Ziele versucht er durch vielfältige Nutzung der internationalen Sprache Esperanto zu erreichen.
2.2 Der Landesverband Niedersachsen bemüht sich zu diesem Zweck im Einzelnen um
a) Anregung und Unterstützung bei der sinnvollen Anwendung und Nutzung der Sprache Esperanto auf möglichst vielen Gebieten, z. B.
b) Schaffung von Möglichkeiten des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen örtlichen Esperanto-Gruppen und einzelnen Esperanto-Sprechern im Bundesland Niedersachen (»Vernetzung«), z. B.
c) Unterstützung von örtlichen Gruppen bei Aktionen, die deren eigene Möglichkeiten übersteigen, z. B. bei Kulturwochenenden, Seminaren u. a.;
d) Anregung und Hilfe bei der Gründung lokaler Gruppen;
e) Information über die besonderen Möglichkeiten, die Esperanto für das Erreichen der unter 2.1 genannten Ziele eröffnet;
f) Förderung von Esperanto-Unterricht, Ermöglichung von Erfahrungsaustausch über Methoden, Materialien, Werbung;
g) Zusammenarbeit mit Institutionen und Organisationen, die sich gleichsinnigen Zielen widmen.
2.3 Der Landesverband Niedersachsen im Deutschen Esperanto-Bund ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke der Völkerverständigung und der Förderung internationaler Gesinnung im Sinne der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Verfolgung wirtschaftlicher, politischer, religiöser und weltanschaulicher Ziele ist ausgeschlossen. Seine Mittel, auch etwaige Gewinne, dürfen nur für die satzungsgemäßen Ziele verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Landesverbandes oder des D.E.B. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Landesverbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mitglieder im Landesverband Niedersachsen sind
3.1 die ordentlichen Mitglieder des D.E.B. mit Wohnsitz in Niedersachsen (als ordentliche Mitglieder des Landesverbandes),
3.2 Personen, die sich zu den Zielen des Landesverbandes bekennen, ihm als Mitglied angehören und ihn unterstützen wollen - unabhängig von einer individuellen Mitgliedschaft im D.E.B. (als individuelle Mitglieder des Landesverbandes),
3.3 natürliche und juristische Personen, die durch Geld- oder Sachspenden den Landesverband unterstützen wollen (als fördernde Mitglieder des Landesverbandes).
3.4 Mitglieder oder andere Personen, die sich um die Ziele des Landesverbandes verdient gemacht haben, kann die Mitgliederversammlung des Landesverbandes auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernennen.
Über den Beitrag der Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung des Landesverbandes auf Vorschlag des Vorstandes.
Organe des Landesverbandes Niedersachsen sind:
a) der Vorstand,
b) die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er besteht aus mindestens drei Personen, nämlich
a) dem Vorsitzenden,
b) einem Stellvertreter sowie
c) dem Kassierer.
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Die weiteren Vorstandsmitglieder sind jeweils zu zweit gemeinsam vertretungsberechtigt.
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer der Amtszeit des Vorstandes zwei Mitglieder als Kassenprüfer, die der Mitgliederversammlung den jährlichen Kassenprüfbericht zu erstatten haben. Mitglieder des Vorstandes können nicht Kassenprüfer sein.
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie vom Vorstand einberufen und mindestens vier Wochen vorher schriftlich angekündigt wurde. Der Vorstand muss sie einberufen, wenn mindestens zehn Prozent der Mitglieder dies schriftlich verlangen.
Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit. Satzungsänderungen erfordern eine Zweidrittel-Mehrheit der jeweils anwesenden Mitglieder. Anträge auf Satzungsänderungen sowie zur Auflösung des Landesverbandes müssen aus der Einladung zur Mitgliederversammlung ersichtlich sein.
Die Auflösung des Landesverbandes Niedersachsen erfordert eine Vierfünftel-Mehrheit der Mitgliederversammlung. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Landesverbandes an den Deutschen Esperanto-Bund e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 8. November 2003 beschlossen und tritt mit diesem Tage in Kraft. Die Neufassung von § 8 Satz 2 wurde in der Mitgliederversammlung am 2. Oktober 2004 beschlossen. Die Neufassungen von § 3 Nr. 2 und § 6 wurden in der Mitgliederversammlung am 21. April 2012 beschlossen.