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Spendenquittungen
/ donac-kvitancoj
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Sie benötigen eine Spendenquittung (Zuwendungsbescheinigung) fürs Finanzamt? Hier erfahren Sie,
wie Sie eine bekommen.
Ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden können Sie bei Ihrer
Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen.
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Falls Ihre Beiträge und Spenden im betreffenden Jahr 200 übersteigen ...
... sendet Ihnen der Deutsche Esperanto-Bund spätestens bis März des Folgejahres
unaufgefordert eine Zuwendungsbescheinigung zu.
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Soweit die Zahlung 200 nicht übersteigt,
müssen Sie keine Zuwendungsbescheinigung
des Deutschen Esperanto-Bundes (D.E.B.) einreichen, sondern es geht auch so:
Als Nachweis genügt alternativ
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der Bareinzahlungsbeleg mit dem Vermerk der Bank "Zahlung erfolgt",
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der von der Bank quittierte Überweisungsbeleg
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oder auch ein Ausdruck beim Homebanking.
Wichtig: Folgende Angaben müssen auf diesem Beleg erscheinen:
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Name und Kontonummer des Auftraggebers
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Name und Kontonummer des Empfängers
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Betrag und Buchungstag
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in der Betreffzeile der Vermerk "Spende" oder "Mitgliedsbeitrag"
Zusätzlich müssen Sie die unten stehende Bescheinigung über die
Gemeinnützigkeit des D.E.B. dem Beleg beifügen.
Achtung: In Baden-Württemberg wird auch ein quittierter Überweisungsbeleg
nicht anerkannt. Dort müssen Sie statt dessen den entsprechenden Kontoauszug
vorlegen.
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Wenn Sie aus privaten Gründen auch unter 200 auf jeden Fall eine
Zuwendungsbescheinigung möchten,
wenden Sie sich bitte an den
Schatzmeister (gea.tr
esperanto.de).
Sie können ihm dabei mitteilen, dass Sie jedes Jahr automatisch
eine Zuwendungsbestätigung brauchen. Dann wird das in unserer Datenbank
vermerkt und in den Folgejahren automatisch berücksichtigt.
Bescheinigung über Gemeinnützigkeit
Der Deutsche Esperanto-Bund e.V. ist nach dem letzten uns zugestellten
Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I,
Berlin, vom 29.08.2011 (Steuernummer 27/663/59791)
gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der
Körperschaftssteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des
Völkerverständigungsgedankens (im Sinne der Anlage 1 - zu § 48
Abs. 2 EStDV - im Abschnitt A Nr. 10) verwendet wird (Verwendung
kann auch im Ausland sein).
Korrekturhinweise für diese Seite bitte an:
Rudolf.Fischer Esperanto.de
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2011-12-29
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