Seit Anfang 2005 gibt es drei Dokumente über Fahrtkostenzuschüsse, welche die
drei vorkommenden Fälle regeln. Mehr Infos dazu.
Treffen im Ausland
Beschlossen durch schriftliche Abstimmung des Vorstandes, 12.03.2010.
(zuletzt angepasst am 30.06.2010.)
Die Deutsche Esperanto-Jugend bezuschusst Fahrtkosten
ihrer ordentlichen Mitglieder
(Kategorien A,B,F,S,P) zu großen Esperanto-Treffen im Ausland.
Dafür gelten folgende Richtlinien:
- (1)
-
Informationen zu Treffen, welche bezuschusst werden, finden sich hier.
- (2)
- Nachweise zu den Fahrtkosten (Fahrkarten, Flugtickets etc.)
sind nach Ende des Treffens
bei dem Kassierer der DEJ einzureichen.
Dazu ist nach Möglichkeit das auf unserer Webseite erhältliche
Formular
zu verwenden.
- (3)
- Der Zuschuss wird nach dem Einreichen der Nachweise
ausgezahlt.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch
schon vor dem Treffen ausgezahlt werden - darüber
entscheidet der Kassierer.
(Die Daten in (1) sollten jedes Jahr angepasst werden –
falls du das hier liest, es ist schon Februar oder später und es sind
noch die Daten vom letzten Jahr, erinnere bitte den Vorstand daran
per Mail an gej.fe (at) esperanto.de. Danke.)
Treffen im Inland
Beschlossen durch schriftliche Abstimmung des Vorstands am 23.1.2005.
- Fahrtkostenzuschüsse zu Inlandstreffen werden für bestimmte
Veranstaltungen gezahlt, die vom Bundesvorstand festgelegt werden.
- Fahrtkostenzuschüsse erhalten nur Mitglieder und Funktionäre
der Deutschen Esperanto-Jugend. Der Beitritt ist noch während
der Veranstaltung möglich. An- und Abreise werden als getrennte
Fahrten behandelt.
- Es können Fahrtkostenzuschüsse auch an ausländische Teilnehmer
im Alter von 14 bis 26 Jahren gezahlt werden.
- Deutsche und Ausländer werden in der Regel gleich bezuschusst.
- Fahrtkostenzuschüsse werden nur an diejenigen Teilnehmer
ausgezahlt, die den vollen Teilnahmebeitrag gezahlt haben bzw. die
gesamte Dauer der Veranstaltung teilgenommen haben.
- Der Vorstand kann (im Voraus) absolute Obergrenzen festlegen.
- Bei Bahnfahrten werden maximal 50 % des niedrigstmöglichen
Normalpreises 2. Klasse (grundsätzlich ohne Reservierungskosten)
erstattet.
- Bei Autofahrten werden pro gefahrenem Kilometer 0,10 €
zurückerstattet. Jede weitere Person erhöht die Kilometerpauschale
um weitere 0,01 €.
- Es können auch andere Verkehrsmittel benutzt werden. Erstattet
wird höchstens der unter 7. genannte Betrag.
- Die Fahrtkosten sind in allen Fällen nachzuweisen und werden
höchstens bis zu dem nachgewiesenen Betrag erstattet.
- Der Bundesvorstand kann Ausnahmen von dieser Regelung beschließen.
Dienstreisen
Beschlossen durch schriftliche Abstimmung des Vorstands am 23.1.2005,
geändert auf der Vorstandssitzung in Herzberg am 15.10.2005,
zuletzt geändert durch schriftliche Abstimmung des Vorstandes am 18.8.2008.
- Die Deutsche Esperanto-Jugend zahlt Fahrkostenzuschüsse für
Dienstreisen für die Deutsche Esperanto-Jugend. Der Vorstand
entscheidet, was eine Dienstreise ist. Dies können z.B. Reisen
zu Vorstandsitzungen, DBJR-Sitzungen, Esperantokursen (für
Lehrer), Arbeitssitzungen von Kommissionen und Messen sein.
- Bei Bahnfahrten wird der niedrigstmögliche Fahrpreis bei Ausnutzung aller
Sparmöglichkeiten für eine zumutbare Verbindung erstattet. Zumutbar bedeutet
z.B., dass bei erheblicher Zeitersparnis eine IC-/ICE-Verbindung benutzt
werden darf.
- Bei Autofahrten werden pro gefahrenem Kilometer 0,14 €
zurückerstattet. Jede weitere Person erhöht die
Kilometerpauschale um weitere 0,02 €.
- Es können auch andere Verkehrsmittel benutzt werden. Erstattet
wird höchstens der unter 2. genannte Betrag.
- Angefallene Kosten für den örtlichen Nahverkehr werden in
vollem Umfang übernommen.
- Die Fahrtkosten sind in allen Fällen nachzuweisen und werden
höchstens bis zu dem nachgewiesenen Betrag erstattet.
- Der Bundesvorstand kann Ausnahmen von dieser Regelung beschließen, bei
kleineren Beträgen kann der Bundesvorsitzende oder der Kassierer entscheiden.
Anmerkung:
Die Deutsche Bahn bietet im Fernverkehr regelmäßig sogenannte Sparpreise
("Sparpreis 25" und "Sparpreis 50") an, mit denen sich die Kosten erheblich senken
lassen. Auch Mitfahrerrabatte (ab der 2. Person werden nur 50% fällig) sind eine
Möglichkeit, die Kosten zu senken.